Username:     Passwort: | Registrieren!







ASV Hegge - Tennis_Platzordnung

Platz- und Spielordnung des ASV Hegge
Abteilung Tennis

TENNIS-SPIELORDNUNG

1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die im Besitz eines Schlüssels unseres Stecksystems sind. Dieser gilt als Ausweis. Der Schlüssel wird gegen eine Kaution von 12,- € ausgegeben, bleibt aber im Besitz des ASV Hegge, da es sich um eine Schließanlage handelt.

2. Diese Schlüssel sind grundsätzlich nicht übertragbar. Missbrauch wird mit Spielsperre geahndet.

3. Bei jeder Platzreservierung wird mit dem Schlüssel das Schloss mit der zugehörigen Nummer in die Stecktafel eingeschlossen. Die Schlösser befinden sich im Depot unter der eigentlichen Reservierungstafel und sind nach laufenden Nummern geordnet. Bitte beachten beim Zurückschließen!

4. Zum Spieltermin müssen beide Spieler mit Ihren Schlössern reserviert haben. Sollte der Platz belegt sein, jedoch die belegenden Spieler sich nicht auf der Anlage befinden, so kann der Platz von anderen Mitgliedern genutzt werden.

5. Jede Platzbelegung kann nur zur vollen Stunde, wie auf der Stecktafel vorgesehen, vorgenommen werden. Es darf maximal fünf Tage vorreserviert werden. Missbrauch wird mit einer Gebühr von DM 1,00 belegt, zahlbar an den Sportwart am Beginn der folgenden Saison! Aufschreibungen hierüber führen der Abteilungsleiter und der Sportwart. (siehe auch Punkt 9)

6. Die Spielzeit beträgt 55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege. Bei Doppelspielen können zwei aufeinanderfolgende Spielzeiten mit je zwei Schlössern belegt werden. Auch hier gilt: zum Spieltermin müssen alle vier Spieler ihre Schlösser eingesteckt haben.

7. Ist bei einer Reservierung 10 Minuten vor Beginn der Spielzeit nur ein Schloss gesteckt, wird dies als "Partner gesucht" definiert, d. h. jedes Mitglied kann dazu schließen und spielen.

8. Nach Beendigung des Spieles müssen die Schlösser wieder in das Depot zurückgeschlossen werden oder eine weitere Reservierung vorgenommen werden.

9. Autorisierte Mitglieder der Abteilungsleitung können mit Generalschlüsseln unberechtigte Schlösser aus der Reservierungstafel entfernen. (siehe auch Punkt 5)

10. Schüler und Jugendliche, welche ermäßigten Beitrag bezahlen, haben an Werktagen nur bis 17:00 Uhr Spielberechtigung. Ab diesem Zeitpunkt haben Mitglieder absoluten Vorrang, die vollen Beitrag bezahlen. Außerdem sind sie an Sonn- und Feiertagen nur dann spielberechtigt, wenn die Plätze nicht belegt sind. Eine Vorreservierung von Schülern und Jugendlichen ist dann nicht gestattet.

11. Für Trainerstunden, Mannschafts-Training, Turniere und Verbandsspiele können einzelne, mehrere oder alle Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Bitte die Platzbelegungsliste im Schaukasten beachten!

12. Jedes Mitglied der Tennisabteilung kann auch mit Gästen gegen eine Gebühr von 5,- € pro Stunde und Person (Jugendliche bis 14 Jahre: frei; Jugendliche 15 – 18 Jahre: 2,50 €) spielen. Spiele mit Gästen sind in das Gästebuch im Steckkasten vor Spielbeginn einzutragen und der eigene Steckzylinder zur Platzreservierung zu verwenden. Bitte alle Spalten leserlich ausfüllen! Durch die Eintragung erteilt das jeweilige Vereinsmitglied automatisch die Erlaubnis, dass am Ende der Saison die aufgelaufenen Gästebeiträge vom Vereinskassier abgebucht werden dürfen. Alternativ sind nur Abteilungsleiter und Sportwart berechtigt, Gästebeiträge während der Saison zu kassieren. Bei Nichtantritt der Spielzeit kann eine weitere Belegung vorgenommen werden. Bei Problemen wendet Euch bitte entweder an den Abteilungsleiter Hans Schillinger (Tel. 0831/5120962, Eibenweg 4, 87448 Waltenhofen) oder an den Sportwart Albert Frisch (Tel./0831/24929, Zirbenweg 54, 87448 Waltenhofen). In der Regel ist es auch nicht gestattet, dass zwei Gästespieler/-innen einen Platz in Anspruch nehmen dürfen. Dies ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Abteilungsleitung möglich.


TENNIS-PLATZORDNUNG

1. Die Plätze sind Vereinseigentum und die spielenden Mitglieder haben sie pfleglich zu behandeln, d. h. jeder Spieler hat nach Spielende (bei Bedarf auch bei Spielbeginn) bei trockener Witterung den Platz zu wässern und nach dem Spiel mit der Matte (bei trockenem Wetter) oder Besen (bei Feuchtigkeit) vollständig abzukehren und die Linien zu säubern. Die Platzpflege sollte in der Regel die letzten 5 Minuten einer vollen Stunde in Anspruch nehmen.

2. Angemessene Spielkleidung ist Vorschrift!

3. Auf richtiges Schuhwerk wird besonders hingewiesen.

4. Den Anordnungen der Tennisabteilungsleitung, des Sportwartes, des Vereinsvorstandes und des Platzwartes ist jedenfalls unverzüglich Folge zu leisten.

5. Grundlage für den Spielbetrieb ist die Spielordnung (siehe Seite 1 im Schaukasten).


Zuwiderhandlung gegen diese Spiel- und Platzordnung zieht Spielverbot oder zeitweise Spielsperre bis hin zum Ausschluss aus der Abteilung nach sich.